Algemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines / Vertragsabschluss
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In Ergänzung hierzu gelten gegebenenfalls die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller von durch uns eingebaute oder installierte Produkte, auf die ergänzend Bezug genommen wird.
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Unsere Angaben und Angebote hinsichtlich der von uns erbrachten Leistungen und Produktbeschreibung sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Leistungen und Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in unseren verschiedenen Druckschriften gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert der angebotenen Leistungen beeinträchtigt wird. Insoweit ist die TEDsystems auch zu Änderungen der Leistungen in dem Umfang berechtigt, wie sie dem Kunden zur bestmöglichen Auftragserledigung zumutbar ist.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich und können bei einer späteren Auftragserteilung um 5% über- bzw. unterschritten werden, ohne dass es einer besonderen Mitteilung an den Kunden bedarf.
Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der TEDsystems.

2. Preise und Zahlungsbedingungen
Für die Leistung gelten die Angebotspreise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung oder der Fertigstellung der Ware. Bei Lieferungen aufgrund von Abrufverträgen ist der Zeitpunkt der Versendung der jeweiligen Warenlieferung maßgeblich.
Preisänderungen, die aufgrund von Änderungen von Zöllen, Einfuhr – und Ausfuhrgebühren, Devisenbewirtschaftung etc. notwendig werden, bleiben vorbehalten und treffen den Abnehmer.
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Kosten für Verpackung, Versand und der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Die Rechnungsbeträge sind fällig und netto ohne Abzug zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung. Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Herausgabe der neuen oder reparierten Waren bleibt der TEDsystems gegen Vorkasse oder Bar-Nachnahme vorbehalten. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 %über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugschadens bleibt vorbehalten. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Im Falle des Verzuges des Kunden sind wir berechtigt, sämtliche Leistungen an den Kunden, auch aus anderen Vertragsverhältnissen zu verweigern. Für etwaige Schäden aus dieser Nichtleistung haften wir nicht. Nimmt der Kunde die reparierte, erstellte oder installierte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich im Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.

3. Fertigstellungs- und Lieferfrist
Verbindliche Fertigstellungstermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Fertigstellungs- oder Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn die betreffende Ware vor Fristablauf abgesandt wird oder eine Benachrichtigung der Abholbarkeit erfolgt, sofern Abholung vereinbart ist.
Die Fertigstellungs- oder Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.
Alle vereinbarten Fertigstellungs- und Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
Die Fertigstellungs- und Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie von uns nicht zu vertretenen Umständen, wie gesetzlicher oder behördlicher Anordnung (z.B. Import und Exportbeschränkungen) oder in Fällen von Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen. Im Falle nicht zu vertretender Lieferverzögerungen sind wir berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teiles des Vertrages den Vertrag zu kündigen und die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Weiterhin verlängert sich die Lieferfrist in diesem Fall für die Restlieferung um 2 Monate ab Wegfall des Lieferhindernisses.
Die Haftung der TEDsystems für die Lieferverzögerung oder einer daraus erwachsenen Vertragskündigung ist ausgeschlossen.
Geraten wir in Verzug mit der Fertigstellung und/oder Lieferung, bestehen Schadensersatzansprüche nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

4. Lieferung, Versand, Gefahr Übergang
Wir sind zu Teillieferungen und -Fertigstellung berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen und -fertig Stellungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahr Übergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Leistungen. Der Besteller ist nicht berechtigt, selbständige Teilleistungen zurückzuweisen.
Eine etwaige Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Auftraggeber (Kunde) keine ausdrücklichen schriftlichen Weisungen gibt. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber (Kunden) über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen unser Werk oder Lager verlässt. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt und ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt. Auf schriftliches Verlangen versichern wir die Ware auf Kosten des Kunden. Bei Selbstabholung durch den Kunden geht die Gefahr bei Übergabe der Ware auf den Kunden über. Bei der Zusendung oder persönliche Überbringung von Warengegenständen und anderen Teilen an die TEDsystems trägt der jeweilige Versender das Transportrisiko bis zum Eintreffen bei der TEDsystems sowie sämtliche anfallenden Transportkosten. Bei selbst gebrachten Waren bleibt das Transportrisiko bis zur Übergabe beim Kunden.

5. Umtausch bzw. Rücknahme
Der Umtausch von Warensendungen ohne dass Gewährleistungsansprüche bestehen wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes belastet. Uns und dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer oder geringerer Aufwand entstanden ist. Ein Umtausch oder eine Rücknahme bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist nicht möglich. Mit dem Öffnen der Originalverpackung, respektive der Plastikhülle, erkennt der Kunde unseren Urheberrechtsschutz und die Gewährleistungsbedingung bzw. ggf. die Gewährleistungsbedingung unserer Zulieferanten an. Originalverpackungen sind alle Verpackungen der TEDsystems und ihrer Zulieferanten.

6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an einer Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers oder Auftraggebers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Rücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten die offenen Forderungen um 20 % so wird die TEDsystems auf Verlangen des Bestellers oder Auftraggebers insoweit Sicher-heiten freigeben. Das Übersteigen der offenen Forderungen um 20 % hat der Kunde darzulegen und zu beweisen.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde bzw. Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, diese Angriffe weittestmöglich abzuwehren und auf das Eigentum der TEDsystems hinzuweisen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Waren oder Software durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware oder Software mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware oder Software zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Der Besteller ist berechtigt, die Waren oder Software im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Dies gilt nicht für den Fall, dass sich der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung gegenüber der TEDsystems in Verzug befindet. Der Besteller tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der Weiterveräußerung oder allen sonstigen Rechtsgründen (Versicherungen / unerlaubte Handlung) in Höhe des Faktur-Endbetrages an uns ab. Die TEDsystems ermächtigt den Kunden bzw. Auftraggeber widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen in eigenem Namen einzuziehen.

7. Gewährleistung/ Haftungsausschluss
Wir gewährleisten, dass die Liefergegenstände oder Software nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate für alle von uns gelieferten Produkte. Der Kunde ist verpflichtet, vor Übergabe eines Datenträgers an uns für eine Datensicherung zu sorgen, auch wenn der Datenträger nicht zusammen mit einem Computer übergeben wird.
Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für die unsachgemäße Lagerung den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder Spannung sowie den Anschluss an ungeeignete Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programmsoftware bzw. Datensicherung und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Wir haften in keinem Fall für Folgen, die dem Kunden aus der Verarbeitung von Daten entstehen, die mit von uns gelieferten Programmen erzeugt worden sind.
Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und / oder Reparaturen an Geräten oder Software ohne ausdrückliche Absprache mit der TEDsystems oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von uns autorisiert wurden.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Empfang der Waren oder Software schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377,387 HGB.
Soweit ein von uns zu vertretener Mangel der Ware oder Software bekannt wird, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zu Ersatzlieferung berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, vor Übergabe von Waren oder Software zur Reparatur oder Überprüfungen eine Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen. Der Kunde ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, Waren oder Software versehen mit einer genauen Fehlerbeschreibung, ggf. den Angaben der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheins in der Originalverpackung an die TEDsystems zu senden oder dorthin zu überbringen. Ohne diese Mitwirkung kann sich die Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verzögern. Stellt sich bei der Überprüfung die Fehlerfreiheit der Ware oder Software heraus, so ist der Kunde verpflichtet, eine Aufwandsentschädigung von pauschal 35 € zu entrichten, die gesondert in Rechnung gestellt wird. Der TEDsystems bleibt vorbehalten, einen darüber hinausgehenden Aufwand zu berechnen und geltend zu machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringen Aufwandes vorbehalten. Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Soweit nicht anderes ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund- ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Vertrags- oder Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1,4 des Produkthaftungsgesetzes beruht, sie gilt ebenfalls nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Kunde sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Gebrauchte Ware wird von uns vor dem Verkauf getestet, jedoch unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft.

8. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen
Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurses oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden bzw. Auftraggebers bekannt werden. In diesem Fall werden alle noch offenen Rechnungen sofort fällig und wir können alle weiteren Leistungen von der Erbringung einer Vorauszahlung, einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft oder anderer Sicherheit abhängig machen.
Wenn aus Gründen die der Kunde zu vertreten hat wir vom Vertrag zurücktreten, die vereinbarte Leistung nicht ausgeführt wird bzw. ein Rücktritt seitens des Kunden besteht, dann hat der Kunde uns für unsere Aufwendungen und den entgangenen Gewinn die Kosten zu erstatten. Der Rücktritt vom Vertrag hat schriftlich zu erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Die pauschalisierten Rücktrittskosten betragen pro Veranstaltung in Prozenten des Gesamtveranstaltungspreises:

bis zum 28. Tag vor Veranstaltung: Kostenfrei 
ab dem 28. Tag vor Veranstaltung: 40%
ab dem 21. Tag vor Veranstaltung: 60%
ab dem 14. Tag vor Veranstaltung: 80%
ab dem 7. Tag vor Veranstaltung: 100%
Entstandene Kosten wie Visa-, Telefon-, Bearbeitungskosten u.a. werden im Falle einer Stornierung separat in Rechnung gestellt.
Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen, ebenso wie es dem Auftraggeber vorbehalten bleibt, einen eventuellen geringeren Schaden nachzuweisen. Die Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.

9. Software, Literatur
Bei der Lieferung von Software anderer Hersteller gelten über unsere Bedingung hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Kunde deren Geltung ausdrücklich an. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Kunde in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, liefert die TEDsystems Software im Objektcode. Gelieferte Software unterliegt urheberrechtlichem Schutz. Der Kunde erhält an gelieferter Software ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zum Betrieb der Software auf einer Zentraleinheit zur gleichen Zeit. Von vorstehender Nutzungsrechtsregelung ausgenommen sind Fälle der mietweisen Überlassung sowie Fälle, in welchen ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Kunde ist berechtigt, die Software in bestimmungsgemäßem Umfang zu nutzen, hierzu gehören Installation, Laden und Ablauf des Programms. Der Kunde ist darüber hinaus nicht berechtigt, gelieferte Software zu kopieren oder zu bearbeiten.
Übergebene Programmdokumentationen und sonstige Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der TEDsystems zulässig.
Eine Weitergabe der Software durch den Kunden an Dritte ist nur zulässig, wenn TEDsystems dem schriftlich zustimmt oder der Dritte sich ausdrücklich zur Einhaltung der Lizenzbestimmungen verpflichtet und der Kunde die Software sowie alles bei ihm vorhandene Material zur Software übergibt oder nicht übergebenes Material (etwa eine Sicherungskopie) vernichtet.

10. Sonstige Schadensersatzansprüche
Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß oder etwaigen anderen verschuldungsabhängigen Anspruchsgrundlagen haftet die TEDsystems nur, soweit ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Offensichtliche Druck-, Rechen- und Rechtschreibfehler berechtigen die TEDsystems zur Anfechtung des Vertrages.

11. Verwendung von Kundendaten
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbedingungen mit dem Kunden betreffen, entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten. Bezüglich etwaiger Daten, die uns auf kundeneigenen Datenträgern zugänglich sind, sind wir zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet.

12. Ausfuhrgenehmigung
Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Waren oder Software notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn i.Taunus sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht, Geltungsbereich
Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen, aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewährleistungsansprüche wird Hirschaid vereinbart.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechtes, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich – Wechsel und Scheckklagen Hirschaid vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.
Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder anderen rechtlichen Beziehungen mit der TEDsystems gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Abkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) als zwingend vereinbart.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, falls individuell anders vereinbart.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Stand: März 2021